Die Voraussetzung für den Erhalt von Lebensmitteln ist die Vorlage eines Bürgergeldbescheides (ALG II), eines Bescheides Grundsicherung oder eines Bescheides Asylbewerberleistung.
Bei der Neuaufnahme wird ein Tafelausweis ausgestellt, der die Kundinnen und Kunden zum Abholen von Lebensmittel berechtigt.
Um einen Tafelausweis zu erhalten benötigen die Antragsteller:
- einen gültigen Personalausweis
- und den entsprechenden Bescheid.
Neben der formalen Berechtigung ist entscheidend, ob zum aktuellen Zeitpunkt freie Plätze verfügbar sind. Ferner ist eine Erklärung zu unterschreiben, mit der man sich verpflichtet, die Ware nur zum privaten Zweck zu nutzen und selbst Sorge dafür zu tragen, die Lebensmittel zu prüfen. Der Abholer stellt die Tafel hiermit von der Haftung durch die Ausgabe von Lebensmitteln frei und verzichtet auf Ansprüche gegen die Tafel Rüsselsheim.
Nach positivem Bescheid wird der Tafelausweis ausgehändigt und können an einem Ausgabetag pro Woche Lebensmittel abholen.
Die Lebensmittelausgabe funktioniert nach einem Rotationsprinzip, d.h. jede Buchstabengruppe beginnt jede Woche zu einer anderen Uhrzeit. Der Ausgabeplan, der am Ende des Vorjahres ausgegeben wird, gilt für das ganze Jahr.
Da nur wenige Plätze frei sind muss mit längerer Wartezeit für eine Neuaufnahme gerechnet werden.
Die Neuaufnahme erfolgt durch unseren Kooperationspartner Caritas in den Räumen der Tafel Rüsselsheim in der
Hans-Sachs-Str. 86d, nur nach vorheriger Vereinbarung per Email:
caritaszentrum-dicker-busch@cv-offenbach.de
Pro Ausgabe zahlt jeder Abholer 2,00 Euro.